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3G- Regelung in Fahrschulen

04.11.2021 | FAHRSCHUL-NEWS3G- Regelung in Fahrschulen

!!!! In der Corona - Warnstufe gilt ab sofort die 3G-Regelung in Fahrschulen !!!
Das bedeutet für sämtliche Fahrstunden, Prüfungen und den InfoPoint:
 * Vorlage eines 3-G-Nachweises (geimpft, genesen, getestet) erforderlich

 * Die Testung bei nicht immunisierten Personen darf bei einem Antigen-Schnelltest
   maximal 24 Stunden, bei einem PCR-Test maximal 48 Stunden zurückliegen. 
 * Besonderheit für Schüler*innen: 
   Schüler*innen können mit einem Ausweisdokument (Schülerausweis oder Schulbescheinigung) an der Fahrerlaubnisprüfung teilnehmen, wenn die Testungen in der
   Schule nach § 3 Corona VO d. Schule zur Anwendung kommen. Dies gilt auch in den Ferien.

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